Voraussetzung für die Aufnahme
Unsere Betreuungseinrichtung ist grundsätzlich öffentlich und für alle zugänglich. Es werden alle mittel- bis höhergradig betreuungsbedürftigen Österreicherinnen und Österreicher bzw. Bürgerinnen und Bürger eines EU-Staates aufgenommen, die Pflegegeld ab der Stufe 4 beziehen oder einen Pflegegeldantrag gestellt haben. Den Pflegebedarf stellt der/die Hausarzt/ärztin bzw. das Krankenhaus fest. Die Aufnahme erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Personen oder deren gesetzlichen Vertretern.
Kosten
Die Kosten für den Pflegeheimplatz entsprechen dem landesspezifischen Tagsatz und können bei Bedarf über den Sozialhilfefonds abgedeckt werden. Genauere Auskunft erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Anmeldung
Ihre ausdrückliche Zustimmung und Ihr persönlicher Wunsch in unserem Haus zu leben ist uns ein besonders Anliegen, da ein Umzug in unsere Pflegeeinrichtung in Ihrem Leben eine massiven Veränderung darstellt.
Damit ein möglicher Einzug in unser Haus behutsam vorbereiten und einfühlsam begleitet werden kann, laden wir Sie ein, unser Haus schon vorab zu besichtigen und sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten zu lassen.
Sollten Sie sich für unser Haus St. Peter entscheiden, ist die Anmeldung direkt in der Verwaltung vorzunehmen. Diese kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Sie werden gerne über sämtliche Leistungen, Entgelte, Rechte und Pflichten, Ausstattung, Hausordnung und sonstige Fragen, die Sie gerne beantwortet haben möchten, informiert.
Kontakt
Burgenländische Pflegeheim Betriebs-GmbH
Pflegewohnhaus Oberpullendorf - Haus St. Peter
Spitalstraße 32
7350 Oberpullendorf
T +43(0) 2612/43354
F +43(0) 2612/43354 - 38800
phoberpullendorf@gesundheit-burgenland.at